6. Nase

6.1

Völliger Verlust der Nase

50

Teilverlust der Nase, Sattelnase

wenig störend

10

sonst

20-30

6.2

Stinknase (Ozaena)

je nach Ausmaß der Borkenbildung und des Foetors

20-40

Verengung der Nasengänge

einseitig je nach Atembehinderung

0-10

doppelseitig mit leichter bis mittelgradiger Atembehinderung

10

doppelseitig mit starker Atembehinderung

20

Chronische Nebenhöhlenentzündung

leichteren Grades (ohne wesentliche Neben- und Folgeerscheinungen)

0-10

schweren Grades (ständige erhebliche Eiterabsonderung, Trigeminusreizerscheinungen, Polypenbildung)

20-40

6.3

Völliger Verlust des Riechvermögens

mit der damit verbundenen Beeinträchtigung der Geschmackswahrnehmung

15

Völliger Verlust des Geschmackssinns

10


Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung


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